Unsere Hygiene-Maßnahmen

Um das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Gäste, und unseren Mitarbeitern zu gewährleisten, haben wir bis auf Weiteres die Reinigungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Neben unseren immer schon sehr hohen Standards in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene nehmen wir Desinfektionsmaßnahmen vor.

Unterstützen Sie uns dabei und achten Sie selbst auf die allgemein gültigen Hygiene-Regeln

  • Regelmäßige Händehygiene (gründliches Waschen der Hände mit Wasser + Seife)
  • Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbeuge)
  • Vermeiden Sie bitte engen Kontakt zu anderen Gästen, Ihren Gastgebern und unseren Mitarbeitern, nach Möglichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand
  • Wir bitten Sie den Abstand auch in allen öffentlichen Bereichen des Hotels und auch im Außenbereich zu beachten
  • Bitte beachten Sie die gekennzeichneten Laufwege in unserem Hotel
  • Das freiwillige Tragen einer Maske schützt Sie und andere
  • Eine FFP2 Maske können Sie bei uns an der Rezeption für 5,00 € erwerben
  • Bei hohen Gästeaufkommen kann es zu zwei verschiedenen Essenzeiten kommen
  • Wir setzen auf bargeldlose Bezahlverfahren. Gerne können Sie verzehrtes auf Ihr Zimmer schreiben lassen und bei Abreise bezahlen
  • Halten Sie sich an die offiziellen Anordnungen der Bundes- und Landesbehörden – und informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über die aktuellen Reisebestimmungen
  • Zum 3. April 2022 wurden alle Corona-Schutzmaßnahmen in der Gastronomie und Beherbergungsunternehmen aufgehoben. Es entfallen also Beschränkungen wie der Zugang nach 3G-Regelfür Restaurants, Lokalen und Beherbergungsunternehmen. Die bisherige Maskenpflichtin Innenräumen wird ebenfalls aufgehoben.

Dennoch bitten wir Sie im Hotel um das freiwillige Tragen einer Maske.

 

Hier gilt weiterhin die FFP2- Maskenpflicht:

  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Einrichtungen für und mit vulnerablen Gruppen (Bzw. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Apotheken etc.)

Masken freiwillig tragen im Handel:

Händler und Unternehmen können von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin an Maßnahmen wie einer Maskenpflicht in Innenräumen festhalten.